Details

Vergleich der Programmstruktur eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders mit einem privaten Fernsehsender


Vergleich der Programmstruktur eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders mit einem privaten Fernsehsender


1. Auflage

von: Fabian Wonnenberg

15,99 €

Verlag: Grin Verlag
Format: PDF
Veröffentl.: 20.08.2019
ISBN/EAN: 9783346000767
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 22

Dieses eBook erhalten Sie ohne Kopierschutz.

Beschreibungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Nürnberg früher Fachhochschule, Veranstaltung: Medien- und Kommunikationsindustrie, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Rundfunkstaatsvertrag bildet die Grundlage zur Regelung der Koexistenz des öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunks in der Bundesrepublik Deutschland. Er soll dafür sorgen, dass die Informationsvielfalt und das kulturelle Angebot im deutschsprachigen Raum erweitert werden. Dual stellt er sicher, dass neue Fernsehproduktionen in Europa ermöglicht werden können. Zusätzlich soll er beide Rundfunksysteme in die Lage versetzen dem nationalen und internationalen Wettbewerb Stand zu halten. Durch einen stetigen Ausbau der Infrastruktur soll Fortbestehen und Weiterentwicklung der beiden Rundfunksysteme gewährleistet werden, aber auch umfasst er die Finanzierungsgrundlage der öffentlich-rechtlichen und die Möglichkeit für private Anbieter, ihre Einnahmequellen durch adäquate Sendekapazitäten zu erweitern.

Der in diesem Vertrag definierte Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten umfasst die Erstellung und Verbreitung ihres Angebotes, um dem Rezipienten die frei-individuelle Meinungsbildung zu ermöglichen. Alle Angebote sollen ausgewogen, objektiv und unparteilich sein. Die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfolgt über den Rundfunkbeitrag, der durch jeden Privathaushalt monatlich verrichtet wird, darüber hinaus ist es den Öffentlich-Rechtlichen möglich, an Werktagen bis 20.00 Uhr im Schnitt 20 Minuten Werbung auszustrahlen. Außerhalb dieser Zeit ist mit Ausnahme der Übertragung von Großereignissen kein Sponsoring zulässig. Diese Finanzierungsform soll die Grundversorgung der Bundesbürger sicherstellen.

Die privaten Fernsehsender hingegen sind privatwirtschaftlich organisierte Institutionen, welche sich in erster Linie durch kommerzielle Werbung finanzieren und keine Einnahmen durch die Rundfunkgebühren erzielen können. Durch die gesetzliche Begrenzung der Werbeblöcke sind die Werbeeinnahmen nicht beliebig steigerbar, so dass private Sender versuchen müssen ihre Einschaltquoten stetig zu erhöhen.

Für beide Anbieter (private- und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten) ist es essenziell ihre Produkt- und Programmpolitik entsprechend des Rezipientenmarktes auszurichten.

Diese Produkte könnten Sie auch interessieren: