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Ausfall von Gesellschafterdarlehen nach den Neuregelungen von 2019 und 2020. § 17 Abs. 2a EStG, § 20 Abs. 6 S. 6 EStG und § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. b EStG


Ausfall von Gesellschafterdarlehen nach den Neuregelungen von 2019 und 2020. § 17 Abs. 2a EStG, § 20 Abs. 6 S. 6 EStG und § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. b EStG


1. Auflage

von: Lena Kühl

36,99 €

Verlag: Grin Verlag
Format: EPUB, PDF
Veröffentl.: 02.06.2022
ISBN/EAN: 9783346654908
Sprache: deutsch
Anzahl Seiten: 83

Dieses eBook erhalten Sie ohne Kopierschutz.

Beschreibungen

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Rechtsentwicklung beim Ausfall von Gesellschafterdarlehen. Sie stellt aktuelle und zukünftige steuerliche Konsequenzen dar. Die Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen ist bei Kapitalgesellschaften seit jeher eine beliebte Form der Beschaffung von Finanzmitteln. Gerade in Zeiten, in denen es der Gesellschaft an ausreichenden oder geeigneten Sicherheiten für eine Bankfinanzierung mangelt, oder falls sich die Kapitalgesellschaft bereits in der Krise befindet, wird die Darlehensgewährung durch den i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) beteiligten Gesellschafter häufig als Mittel zur Liquiditätsstärkung bzw. Liquiditätsbeschaffung genutzt.

Nicht selten kommt es dann letztlich zum Ausfall der Darlehensforderung des Gesellschafters oder zu Aufwendungen aus der Inanspruchnahme der gewährten Bürgschaft. In diesem Fall stellt sich regelmäßig die Frage, inwiefern und in welcher Höhe die eingetretenen Verluste steuerliche Berücksichtigung finden. Die Beurteilung der Rechtslage ist komplex, hat durch zahlreiche Gesetzesänderungen mehrfach wesentliche Änderungen erfahren und wirft nach wie vor zahlreiche Zweifelsfragen auf.

Die Rechtsentwicklung der vergangenen 13 Jahre ist essenziell, da die steuerlichen Konsequenzen sowohl vom Zeitpunkt der Forderungsbegründung des Gesellschafters als auch vom Zeitpunkt der Verlustrealisation abhängen. Eine systematische Fallgruppenbetrachtung ist demzufolge unabdingbar. Mit § 17 Abs. 2a EStG wurde im Jahre 2019 eine neue Vorschrift kodifiziert, die auf den ursprünglichen Regelungen aufbaut. Zudem wurde die Verlustverrechnung durch einen neuen S. 6 im § 20 Abs. 6 EStG verschärft. Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2020 sind nun wiederum Modifikationen in § 20 EStG sowie auch in § 32d EStG vorgenommen worden. Diese gesetzlichen Neuregelungen erweitern die bis dato unübersichtliche Rechtslage beim Ausfall von Gesellschafterdarlehen und der Inanspruchnahme aus Gesellschafterbürgschaften erneut.

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